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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Verwaltungsstrafgesetz

VerwaltungsstrafrechtZUV aktuell 2003, 150 - 151 Heft 4 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Ein vorwerfbarer Irrtum über den Sachverhalt rechtfertigt keine Strafmilderung, wohl aber tatsächliche oder rechtliche nachteile der eigenen Person oder von nahestehenden dritten Personen.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 VStG; § 19 Abs 2 VStG; § 34 Z 11 StGB; § 34 Z 19 StGB; § 68 Abs 1 StVO

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