Zusammenfassung: Bei der Vorschreibung von Auflagen Genehmigungsbescheid bezüglich einer Betriebsanlage oder einer Betriebsanlagenänderung muss konkretisiert werden, ob diese Auflagen auch dem Arbeitnehmerschutz dienen, um eine Überprüfbarkeit durch die Arbeitsinspektorate zu gewährleisten.
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 1 GewO; § 81 Abs 1 GewO; § 93 Abs 2 GewO; § 93 Abs 3 GewO

