Zusammenfassung: Der Auftrag des Unternehmers an den Lenker zum rechtzeitigen Erwerb von Ökopunkten entspricht den Vorgaben des GütBefG nicht. Der Unternehmer ist vielmehr zur Aushändigung der erforderlichen Ökopunkte vor Fahrtantritt verpflichtet.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 3 GütBefG; § 23 Abs 1 Z 6 GütBefG

