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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Güterbeförderungsgesetz

VerkehrsrechtZUV aktuell 2003, 108 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Die Angabe des Namens des Lenkers, der über das Vorliegen der Ökopunktepflicht bei der Transitfahrten durch Österreich belehrt wurde, bildet eine wesentliche Tatbestandsvoraussetzung.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 3 GütBefG; § 23 Abs 1 Z 6 GütBefG; § 44a Z 1 VStG

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