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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Güterbeförderungsgesetz

VerkehrsrechtZUV aktuell 2003, 109 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Die Verfallserklärung einer vorläufigen Sicherheit setzt konkrete Strafverfolgungsschritte voraus.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 3 GütBefG; § 23 Abs 1 Z 6 GütBefG; § 24 GütBefG; § 37a Abs 1 VStG; § 37 Abs 5 VStG

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