Zusammenfassung: Auch im vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren müssen Nachbarn ihre Einwendungen bei sonstiger Präklusion innerhalb der Anhörungsfrist geltend machen. Der Eintritt der Präklusion kann aber nur bei ordnungsgemäßer Bekanntmachung des Projekts erfolgen.
Rechtsgrundlagen: § 359b Abs 1 GewO 1994; § 42 Abs 1 AVG

