Zusammenfassung: Ein Gleiskörper zwischen dem weiteren Straßenteil und der Hauseinfahrt hat auf das Parkverbot vor Haus- und Grundstückseinfahrten keinen Einfluss.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 3 lit b StVO
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Zusammenfassung: Ein Gleiskörper zwischen dem weiteren Straßenteil und der Hauseinfahrt hat auf das Parkverbot vor Haus- und Grundstückseinfahrten keinen Einfluss.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 3 lit b StVO
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