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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Führerscheingesetz

VerkehrsrechtZUV aktuell 2003, 120 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Eine Übertretung des § 52 lit a Z 2 StVO bildet keine taugliche Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Nachschulung.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 6 FSG; § 7 Abs 5 StVO; § 52 lit a Z 2 StVO

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