Zusammenfassung: Die Aufforderung zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des Fahrzeuglenkers und zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Beschränkung oder Entziehung der Lenkerberechtigung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der UVS.
Rechtsgrundlagen: § 8 FSG; § 24 Abs 3 FSG; § 24 Abs 4 FSG

