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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Gefahrgutbeförderungsgesetz

VerkehrsrechtZUV aktuell 2003, 120 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Auch bei der Beförderung begrenzter bzw freigestellter Mengen ist die erhöhte Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Beförderung der gefährlichen Güter ohne erhöhte Kfz-Haftpflichtversicherung ist dem Beförderer anzulasten.

Rechtsgrundlagen: § 6 Z 1 GGBG; § 7 Abs 2 Z 5 GGBG; § 36 lit d KFG; § 9 Abs 4 KHVG

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