Zusammenfassung: Die Nennung eines mutmaßlichen Lenkers entspricht der Bekanntgabepflicht infolge einer Lenkeranfrage nicht .
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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Zusammenfassung: Die Nennung eines mutmaßlichen Lenkers entspricht der Bekanntgabepflicht infolge einer Lenkeranfrage nicht .
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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