Zusammenfassung: Der UVS prüft, ob die Anbringung von gelbroten Warnleuchten an der Innenseite der Heckscheibe der gebotenen Kennzeichnungspflicht für Schülerbusse entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 2a StVO; § 106 Abs 6 KFG; § 15a KFG
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