Zusammenfassung: Die irrtümliche Angabe einer ungültigen Kilometrierung in der Anzeige einer Geschwindigkeitsübertretung begründet eine untaugliche Verfolgungshandlung.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 StVO; § 32 Abs 2 VStG
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Zusammenfassung: Die irrtümliche Angabe einer ungültigen Kilometrierung in der Anzeige einer Geschwindigkeitsübertretung begründet eine untaugliche Verfolgungshandlung.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 StVO; § 32 Abs 2 VStG
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