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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - AVG

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2003, 103 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Nicht die Urschrift, wohl aber die schriftliche Ausfertigung einer behördeninternen Genehmigung muss die Unterschrift der genehmigenden Person bei sonstiger Nichtigkeit enthalten.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 AVG; § 18 Abs 4 AVG

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