Zusammenfassung: Bei Bestimmung der zulässigen Maximallänge eines Kraftwagens mit Anhänger ist hinausragende Beladung nicht miteinzubeziehen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 7a KFG; § 101 Abs 1 lit c KFG
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Zusammenfassung: Bei Bestimmung der zulässigen Maximallänge eines Kraftwagens mit Anhänger ist hinausragende Beladung nicht miteinzubeziehen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 7a KFG; § 101 Abs 1 lit c KFG
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