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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Kraftfahrgesetz

KraftfahrrechtZUV aktuell 2003, 117 - 118 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Der Kostenersatz, der an die Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge für die Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Kfz zu entrichten ist, bildet keinen Bestandteil der im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens entstehenden Barauslagen.

Rechtsgrundlagen: § 56 Abs 4 KFG; § 2 Abs 1 Z 1 PBStV 1998; § 64 Abs 3 VStG

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