Zusammenfassung: Die in der Bestellungsurkunde eines verantwortlichen Beauftragten festgelegte Verpflichtung zur Überwachung arbeitsrechtlicher Bestimmungen beinhaltet auch die Pflicht zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG. Die Übertragung der alleinigen Verantwortung für einen bestimmten Unternehmensbereich setzt aber auch die Einräumung der entsprechende Anordnungslegitimation voraus.

