Zusammenfassung: Der UVS beschreibt eine Formulierungsform der Bestellungsurkunde eines verantwortlichen Beauftragten, die die Rechtswirksamkeit der Bestellung für alle Geschäftsführer gewährleistet.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 VStG; § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG

