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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Verwaltungsstrafgesetz

VerwaltungsstrafrechtZUV aktuell 2003, 104 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Eine Strafverfügung, in der der Name und die Adresse des Beschuldigten falsch wiedergegeben wird, kann nicht als taugliche Verfolgungshandlung qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 1 VStG; § 32 Abs 2 VStG

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