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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Sicherheitspolizeigesetz

SicherheitsrechtZUV aktuell 2003, 105 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Eine allgemein begreifliche Entrüstung bildet keinen tauglichen Entschuldigungsgrund für die Begehung einer Anstandsverletzung oder einer ungebührlichen Lärmerregung.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 2 SPG; § 5 Abs 1 VStG

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