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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Wasserrechtsgesetz

WasserrechtZUV aktuell 2003, 111 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Nur der Fruchtnießer und nicht der Grundstückseigentümer ist zur Setzung entsprechender Abwehrmaßnahmen zur Verhinderung einer Gewässerverunreinigung auf einer Düngerstätte verpflichtet.

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 1 WRG; § 509 ABGB

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