Zusammenfassung: Die durch eine Schrankenanlage abgegrenzten Privatparkplätze bei einem Hotel sind nicht vom Anwendungsbereich der StVO umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 1 StVO
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Zusammenfassung: Die durch eine Schrankenanlage abgegrenzten Privatparkplätze bei einem Hotel sind nicht vom Anwendungsbereich der StVO umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 1 StVO
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