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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - VfGH

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2003, 93 Heft 3 v. 1.9.2003

§ 51e Abs 3 Z 3 VStG; Art 6 MRK

Der VfGH nimmt zur Ermessensübung beim Absehen von einer mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsstrafverfahren und zur Annahme eines schlüssigen Verzichts der Parteien auf die mündliche Verhandlungsführung Stellung.

VfGH 18.6.2003, B 1312/02

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