Zusammenfassung: Der Autor nimmt zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen für österreichische Verwaltungsverfahren Stellung und beschreibt in diesem Zusammenhang, welche gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze bei der Führung von Beweisverfahren zu berücksichtigen sind. Weiters skizziert er den Stellenwert des Amtswegigkeitsgrundsatzes und nimmt zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes Stellung.

