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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf-)verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2003, 93 - 94 Heft 3 v. 1.9.2003

§ 68 AVG

Die mündliche Bescheidverkündung am Schluss der Berufungsverhandlung begründet bereits die Rechtsgültigkeit des Bescheides. Abänderungen in der schriftlichen Bescheidausfertigung sind nicht mehr zulässig.

VwGH 26.6.2003, 2000/12/0055

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