Zusammenfassung: Eine Übergabepflicht bezüglich des Frachtbriefes besteht für den Güterbeförderungsunternehmer nicht; er ist nur für die Mitführung des Frachtbriefs verantwortlich.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 GütbefG; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Eine Übergabepflicht bezüglich des Frachtbriefes besteht für den Güterbeförderungsunternehmer nicht; er ist nur für die Mitführung des Frachtbriefs verantwortlich.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 GütbefG; § 44a Z 1 VStG
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