Zusammenfassung: Die mehrmalige Missachtung der Überprüfungspflicht iSd § 102 Abs 1 KFG kann nicht als Begehung eines einheitlichen Deliktes qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 KFG; § 102 Abs 1 KFG
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Zusammenfassung: Die mehrmalige Missachtung der Überprüfungspflicht iSd § 102 Abs 1 KFG kann nicht als Begehung eines einheitlichen Deliktes qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 KFG; § 102 Abs 1 KFG
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