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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Gewerbeordnung

GewerberechtZUV aktuell 2003, 106 Heft 3 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Die Angabe der Telefonnummer oder einer e-mail-Adresse beim Vorhalt des unbefugten Anbietens von Diensten im Internet stellt keine hinreichende Tatortbeschreibung dar.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 4 GewO; § 44a Z 1 VStG

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