Zusammenfassung: Der Vorwurf der Verwendung von Scheibenwischerblättern mit " stark verschlissenem" Gummibezug reicht für die Umschreibung einer Übertretung des § 21 KFG.
Rechtsgrundlagen: § 21 KFG; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Der Vorwurf der Verwendung von Scheibenwischerblättern mit " stark verschlissenem" Gummibezug reicht für die Umschreibung einer Übertretung des § 21 KFG.
Rechtsgrundlagen: § 21 KFG; § 44a Z 1 VStG
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