Zusammenfassung: Der Vorwurf der zu starken Ausgeschlagenheit der Wischerachse der Scheibenwischer gibt die Tatbestandselemente des § 21 KFG nur unzureichend wieder.
Rechtsgrundlagen: § 21 KFG; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Der Vorwurf der zu starken Ausgeschlagenheit der Wischerachse der Scheibenwischer gibt die Tatbestandselemente des § 21 KFG nur unzureichend wieder.
Rechtsgrundlagen: § 21 KFG; § 44a Z 1 VStG
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