Zusammenfassung: Der UVS prüft, ob die Herstellung eines Beckens zur Schaffung eines Speicherraums für Nutzwasser einer wasserrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 31c Abs 1 WRG; § 9 Abs 2 WRG
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Zusammenfassung: Der UVS prüft, ob die Herstellung eines Beckens zur Schaffung eines Speicherraums für Nutzwasser einer wasserrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 31c Abs 1 WRG; § 9 Abs 2 WRG
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