Zusammenfassung: Die Lagerung von Putzutensilien in der Küche einer Schutzhütte steht mit den Vorgaben der LebensmittelhygieneV in Einklang. Eine Übertretung des § 20 LMG setzt eine hygienisch nachteilige Auswirkung auf Lebensmittel voraus.
Rechtsgrundlagen: § 20 LMG; § 44a Z 1 VStG

