Zusammenfassung: Der Autor nimmt ein anhängiges Verfahren beim UVS Wien zum Anlass, um sich mit den materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Verhängung einer Ordnungsstrafe und der Frage auseinanderzusetzen, ob die Auferlegung von Ordnungsstrafen vom Zuständigkeitsbereich der erstinstanzlichen Verwaltungsstrafbehörden umfasst sind. Weiters prüft er ob, ob die Erledigung einer Berufung gegen die Verhängung der Ordnungsstrafe in den Kompetenzbereich der UVS fällt und beschreibt die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers.

