Zusammenfassung: Eine vertiefte Angebotsprüfung kann auch bezüglich nicht wesentlicher Positionen vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 4 krnt AuftragsvergabeG; Pkt 4.3.6 ÖNORM A 2050
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Zusammenfassung: Eine vertiefte Angebotsprüfung kann auch bezüglich nicht wesentlicher Positionen vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 4 krnt AuftragsvergabeG; Pkt 4.3.6 ÖNORM A 2050
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