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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Sozialhilfe

SozialrechtZUV aktuell 2003, 80 Heft 2 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Die Unterbrechung der Verjährungsfrist iSd § 51 Abs 1 oö SHG 1998 ist nunmehr nicht mehr von einer formellen Antragstellung des Sozialhilfeträgers bei der Bezirkshauptmannschaft abhängig.

Rechtsgrundlagen: § 51 Abs 1 oö SHG 1998; § 70 Abs 4 oö SHG 1998; § 55 Abs 2 oö SHG 1973

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