Zusammenfassung: Die Übernahme der Pflegeleistungen für die kranke Mutter rechtfertigt im konkreten Fall nicht den Aufschub des Strafvollzuges.
Rechtsgrundlagen: § 54a Abs 1 VStG; § 54a Abs 3 VStG
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Zusammenfassung: Die Übernahme der Pflegeleistungen für die kranke Mutter rechtfertigt im konkreten Fall nicht den Aufschub des Strafvollzuges.
Rechtsgrundlagen: § 54a Abs 1 VStG; § 54a Abs 3 VStG
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