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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Gewerbeordnung

GewerberechtZUV aktuell 2003, 70 Heft 2 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Der UVS qualifiziert die wiederholte Überschreitung der Sperrstunde im konkreten Fall als Begehung eines fortgesetzten Delikts.

Rechtsgrundlagen: § 152 GewO 1994; § 368 Z 9 GewO 1994; § 1 Abs 1 lit e Slbg SperrV 1996

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