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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Kraftfahrgesetz

KraftfahrrechtZUV aktuell 2003, 75 Heft 2 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Die Konkurseröffnung hat zwar auf den Status als Zulassungsbesitzer keinen Einfluss; die Auskunftspflicht infolge einer Lenkeranfrage trifft aber den Masseverwalter als gesetzlichen Vertreter des Gemeinschuldners.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG

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