Zusammenfassung: Der UVS beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Vorschreibung letztmaliger Vorkehrungen iSd § 80 Abs 1 GewO.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 1 GewO; § 74 Abs 2 GewO; § 359a GewO; § 66 Abs 2 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Vorschreibung letztmaliger Vorkehrungen iSd § 80 Abs 1 GewO.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 1 GewO; § 74 Abs 2 GewO; § 359a GewO; § 66 Abs 2 AVG
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