Zusammenfassung: Eine störfallbedingte Einleitung von Abwässern in eine öffentliche Kanalisationsanlage ist tatbildmäßig iSd § 32b Abs 1 iVm § 33 b Abs 3 WRG.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 1 WRG; § 32 Abs 1 WRG; § 32b Abs 1 WRG; § 33b Abs 3 WRG
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