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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2003, 33 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Das Überfahren der Begrenzungslinie bei der Befahrung des Beschleunigungsstreifens ist als Vorrangverletzung beim Einordnen in den fließenden Verkehr und nicht als Fahrstreifenwechsel iSd § 11 Abs 1 StVO zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 StVO; § 19 Abs 6 StVO

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