Zusammenfassung: Da polnischer Gouda-Käse aufgrund seiner Haltbarkeit nicht als leicht verderbliches Lebensmittel eingestuft werden kann, ist eine Ausnahme vom Wochenendfahrverbot nicht möglich.
Rechtsgrundlagen: § 42 StVO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Da polnischer Gouda-Käse aufgrund seiner Haltbarkeit nicht als leicht verderbliches Lebensmittel eingestuft werden kann, ist eine Ausnahme vom Wochenendfahrverbot nicht möglich.
Rechtsgrundlagen: § 42 StVO
Schlagwörter:
