Zusammenfassung: Eine Geschwindigkeitsbestimmung kann auch durch Vorfahrt mit einem Dienstwagen erfolgen, sofern ein gleichbleibender Abstand gewährleistet ist.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 StVO
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Zusammenfassung: Eine Geschwindigkeitsbestimmung kann auch durch Vorfahrt mit einem Dienstwagen erfolgen, sofern ein gleichbleibender Abstand gewährleistet ist.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 StVO
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