Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Zulässigkeit einer Auskunftspersonenkette bei Einforderung einer Lenkerauskunft Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Zulässigkeit einer Auskunftspersonenkette bei Einforderung einer Lenkerauskunft Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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