Zusammenfassung: Die Strafbarkeit nach § 106 Abs 1 Satz 2 KFG setzt eine Sichtbeeinträchtigung des Lenkers voraus.
Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 1 KFG; § 45 Abs 2 AVG
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Zusammenfassung: Die Strafbarkeit nach § 106 Abs 1 Satz 2 KFG setzt eine Sichtbeeinträchtigung des Lenkers voraus.
Rechtsgrundlagen: § 106 Abs 1 KFG; § 45 Abs 2 AVG
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