Zusammenfassung: Die Beantragung der Registrierung des Codes 11 für ein Kraftrad mit einem Hubraum unter 125 cm³ und einer Motorleistung unter 11 kw setzt den ununterbrochenen Besitz der Lenkerberechtigung über mindestens 5 Jahren voraus.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 2 lit c sublit aa FSG

