Zusammenfassung: Der UVS prüft, welche Rechtsfolgen die Zusendungen von SMS-Nachrichten mit Gewinnbenachrichtigungen und der damit verbundene Werbeeffekt nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 1 Z 2 TKG; § 101 TKG; § 22 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS prüft, welche Rechtsfolgen die Zusendungen von SMS-Nachrichten mit Gewinnbenachrichtigungen und der damit verbundene Werbeeffekt nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 1 Z 2 TKG; § 101 TKG; § 22 Abs 1 VStG
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