Zusammenfassung: Die Mitführung einer Wochenvignette nicht aber einer Jahresvignette entspricht der ordnungsgemäßein Mautentrichtung bei Überstellungsfahrten. Eine Jahresvignette müsste aufgeklebt werden.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 BStFG; § 13 Abs 1 BStFG; § 7 Abs 2 BStFG; § 13 Abs 2 BStFG

