Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Sorgfaltspflichten bezüglich der ordnungsgemäßein Entrichtung der Maut und erläutert, dass die Ersichtlichkeit des Sicherheitsmerkmals " Adler" bei einer Vignette nicht den Schluss auf die Rechtsungültigkeit der Vignette erlaubt.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 BStFG; § 13 Abs 1 BStFG

