§ 24 Abs 1 lit n StVO; § 52 Z 1 StVO; § 99 Abs 3 lit a StVO
Die Zufahrt mit dem Ziel der Durchführung eines Spaziergangs in einem Park kann nicht als Anrainerverkehr qualifiziert werden.
VwGH 6.11.2002, 2002/02/0107
§ 24 Abs 1 lit n StVO; § 52 Z 1 StVO; § 99 Abs 3 lit a StVO
Die Zufahrt mit dem Ziel der Durchführung eines Spaziergangs in einem Park kann nicht als Anrainerverkehr qualifiziert werden.
VwGH 6.11.2002, 2002/02/0107
